Keine Stromsteuer auf Photovoltaik-Eigenverbrauch
Selbst verbrauchter Strom aus Photovoltaikanlagen wird laut einem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf auch zukünftig nicht mit der Ökosteuer von 2,05 Cent pro Kilowattstunde belastet. Diese Entscheidung ermöglicht Ihnen, auch weiterhin in gewohntem Ausmaß von den Vorzügen von Photovoltaik zu profitieren.
Konflikt um gewerbliche Selbstverbraucher
Anders als im Konflikt um die Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage ging es im Streit um die Ökosteuer nie um private Dachanlagen. Das Finanzministerium hatte im Sommer 2016 angekündigt, künftige die Ökosteuer zu erheben, wenn der Eigenverbrauch 20 Megawattstunden pro Jahr überschreitet. In diesen Fällen sollte die Steuer nicht nur für den darüber liegenden Anteil anfallen, sondern für den gesamten selbst genutzten Strom. Begründet wurde dieser Schritt mit den im Jahr 2014 verschärften Beihilferichtlinien der EU. Das Finanzministerium nahm an, dass die Förderung über das EEG in Verbindung mit der Steuerprivilegierung eine unzulässige Doppelförderung darstelle. Dieser Ansicht schloss sich das Wirtschaftsministerium nicht an. Inzwischen wurde die Rechtsauffassung des Wirtschaftsministers durch ein externes Gutachten bestätigt, woraufhin das Finanzministerium von seinem Vorhaben Abstand nahm.
Sonderregelung beim Mieterstrom
Der Bundestag hat im Sommer 2017 das Photovoltaik-Mieterstromgesetz beschlossen. Damit ist der Weg frei für eine finanzielle Förderung von 2,2 bis 3,8 Cent pro Kilowattstunde – je nach Größe der installierten Photovoltaik-Anlage – für Mieterstrom. Der Zuschlag wird gezahlt, wenn Vermieter auf dem Dach eine Photovoltaik-Anlage installieren und die Mieter des Hauses oder auch angrenzender Häuser ohne Netznutzung mit dem Solarstrom versorgten. „Die Neuregelung wird das Angebot für Mieterstrom beleben und bringt die Energiewende in die Städte“, so die Auffassung von Uwe Beckmeyer, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Gleichzeitig stelle das beschlossene Gesetz sicher, dass Mieter den Stromanbieter weiterhin frei wählen könnten und von dem Mieterstrommodell tatsächlich profitierten. Hierzu seien Vorgaben für Vertragslaufzeiten, ein Verbot der Kopplung mit dem Mietvertrag und eine Preisobergrenze für Photovoltaik-Mieterstrom ins Gesetz aufgenommen worden.
Ein großer Kritikpunkt an der verabschiedeten Regelung ist, dass Mieterstrom auch weiterhin dem Photovoltaik-Eigenverbrauch nicht gleichgestellt ist. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Mieterstrom nur mit etwa 2 bis 4 Cent gefördert wird, die Vergünstigung des Eigenstroms für Hauseigentümer aber im Vergleich um bis zu 4,7 Cent höher liegt“, sagte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Zwar sei die Forderung nach einer Ausweitung auf benachbarte Wohngebäude kurzfristig noch aufgenommen worden, doch mit dem finanziellen Nachteil sei eine große Chance vertan, damit die Energiewende wirklich in die Städte komme. „Millionen von Mieterstromhaushalten könnten geschaffen werden. Das Gesetz geht in die richtige Richtung, bleibt aber halbherzig. Der Gesetzgeber muss hier nachbessern“, so Müller weiter.